AGB
AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
Alle Kurse, Seminare und Veranstaltungen der AKADEMIE für werteorientierte Kommunikation unterliegen den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Mit Anmeldung über die Homepage, über E-Mail oder telefonisch stimmt der Teilnehmer, die Teilnehmerin den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und den in der Ausschreibung aufgeführten besonderen Bedingungen für die Veranstaltung zu.
1. Anmeldung, Bestätigung, Bezahlung, Rücktritt
a. Bei der Anmeldung bitte Namen, Adresse, Telefonnummer und E-Mailadresse angeben. Aus organisatorischen Gründen sollte die Anmeldung mindestens 3 Wochen vor Beginn des Seminars vorliegen.
b. Bezahlung: Mit der Anmeldung wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % des ausgeschriebenen Betrags fällig.
Bei mehrmoduligen Seminaren( z.B.: GFK-Jahresausbildung) beträgt die Anzahlung 500,- €. Die Restzahlung wird 6 Wochen vor Kursbeginn fällig.
c. Der Preis für eine Veranstaltung beinhaltet nur die in der Ausschreibung beschriebenen Leistungen. Es können somit je nach Veranstaltung zusätzliche Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Anreise, Material oder Eintrittsgebühren entstehen, die ggf. vom Teilnehmer, von der Teilnehmerin direkt vor Ort zu bezahlen sind.
d. Die Annahme durch die AKADEMIE für werteorientierte Kommunikation und damit der Vertragsschluss erfolgt in der Regel innerhalb einer Woche durch den Versand einer Teilnahmebestätigung per E-Mail. Hat der Teilnehmer keine E-Mail-Adresse angegeben, so kommt der Vertrag durch die Eintragung in die Teilnehmerliste der Veranstaltung zustande.
e. Bei Rücktritt der/des Teilnehmenden in Tagesseminaren oder einmoduligen Seminaren gilt:
Bei Absagen bis zum 31. Kalendertag werden 50,- € Bearbeitungsgebühr erhoben; 30-15 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % des Seminarpreises einbehalten; vom 14. Kalendertag vor der Veranstaltung bis zum Veranstaltungsbeginn wird der volle Seminarpreis einbehalten. Ist eine Veranstaltung voll belegt und kann der Platz, der durch den Rücktritt frei wird, an eine Person der Warteliste vergeben werden, behalten wir 50,- € Bearbeitungsgebühr ein.
Bei Rücktritt der/des Teilnehmenden bei mehrmoduligen Seminaren(z.B.: GFK-Jahresausbildung) gilt:
Bei Absagen bis zum 81. Kalendertag werden 100,- € Bearbeitungsgebühr erhoben; 80-40 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % des Preises einbehalten; vom 39. Kalendertag vor der Veranstaltung bis zum Veranstaltungsbeginn wird der volle Preis einbehalten.
f. Bei Nichtantreten der Veranstaltung, vorzeitiger Abreise, verspäteter Anreise oder Ausschluss durch den Leiter nach Veranstaltungsbeginn hat der Teilnehmer, die Teilnehmerin keinen Anspruch auf Erstattung des Preises / ggf. Vorauszahlungen. Werden Leistungen Dritter durch den Veranstalter zur Durchführung in Anspruch genommen, die bei Absage des Teilnehmers, der Teilnehmerin vom Dritten nicht rückvergütet werden, trägt der Teilnehmer, die Teilnehmerin hierfür das volle Risiko.
2. Warteliste
Ist eine Veranstaltung ausgebucht, so informiert die AKADEMIE für werteorientierte Kommunikation den Teilnehmer, die Teilnehmerin und bietet ggf. die unverbindliche Eintragung in eine Warteliste an. Wird ein Platz frei, so wird er den Interessenten, die Interessentin nach Erreichbarkeit angeboten. Mit der Annahme des Nachrückangebotes kommt der Vertrag zustande. Um das Verfahren zu vereinfachen bitten wir daher um Benachrichtigung, wenn ein auf der Warteliste befindlicher Teilnehmer, Teilnehmerin kein Interesse mehr an der Veranstaltung hat. Die Kursleitung behält sich vor, die Teilnehmer*innenzahl zu erhöhen.
3. Absage durch AKADEMIE für werteorientierte Kommunikation
Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmer*innenzahl, in Fällen höherer Gewalt oder bei Ausfall eines Veranstaltungsleiters kann die Veranstaltung abgesagt werden. Die Teilnehmer werden davon schnellstmöglich informiert. Die bereits erfolgten Zahlungen werden dann vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
Bei Ausfall eines Veranstaltungsleiters, einer Veranstaltungsleiterin kann die AKADEMIE für werteorientierte Kommunikation einen Ersatzleiter, eine Ersatzleiterin einsetzen. Der Wechsel der Veranstaltungsleiter*innen oder eine zur Durchführung der Veranstaltung notwendig gewordene Änderung des Veranstaltungsortes bzw. -zieles berechtigen nicht zum Rücktritt bzw. zu Erstattungsansprüchen.
4. Abbruch der Veranstaltung, vorzeitige Abreise und Ausschluss
Bei Abbruch einer bereits begonnenen Veranstaltung aus Gründen, die die Veranstalter nicht zu vertreten haben, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Preises. Bricht der Teilnehmer, die Teilnehmerin die Veranstaltung vorzeitig ab, gleichviel, ob der Teilnehmer, die Teilnehmerin den Abbruch zu vertreten hat oder nicht, so besteht kein Anspruch auf teilweise oder vollständige Erstattung des Preises. Eventuelle Mehrkosten aufgrund des vorzeitigen Abbruchs bzw. der vorzeitigen Abreise sind vom Teilnehmer, der Teilnehmerin zu tragen. Das gleiche gilt, wenn der Teilnehmer, die Teilnehmerin vom Veranstaltungsleiter, der Veranstaltungsleiterin gem. Ziff. 5 von der Teilnahme ausgeschlossen wird.
5. Verhalten der Teilnehmer*innen
Es bleibt dem Veranstaltungsleiter, der Veranstaltungsleiterin vorbehalten, nach pflichtgemäßem Ermessen, entsprechend den Anforderungen, einen Teilnehmer, eine Teilnehmerin auszuschließen, wenn er oder sie den zu erwartenden Anforderungen nicht gewachsen scheint oder die Gruppe in unzumutbarer Weise gestört, behindert, gefährdet wird oder wenn die Anweisungen des Leiters, der Leiterin nicht befolgt werden. Der Ausschluss kann auch auf zukünftige Veranstaltungen erstreckt werden.
Der Teilnehmer, die Teilnehmerin stimmt zu, dass er die volle und ausschließliche Verantwortung für sich selbst und für sein Verhalten übernimmt. Dies beinhaltet auch die Verantwortung für Schäden, die er, die sie sich selbst, anderen Personen oder Sachen zufügen sollte. Die Anweisungen der Leiter*innen sind als Vorschläge zu verstehen, denen der Teilnehmer, die Teilnehmerin aus freiem Willen und nur soweit folgen soll, wie er es verantworten kann. Wenn körperliche oder geistige Risiken oder ein kritischer Gesundheitszustand bestehen, ist der Teilnehmer, die Teilnehmerin verpflichtet, rechtzeitig die Leiter*innen zu informieren.
6. Haftung und Versicherung
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Jede*r Teilnehmer*in verzichtet auf Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen die Veranstaltungsleiter*innen. Die Arbeit in den Seminaren hat keinerlei therapeutische Ansätze und setzt eine normale, physisch-seelische Belastbarkeit voraus.
7. An- und Abreise
Die An- und Abreise erfolgt bei allen Veranstaltungen auf eigene Verantwortung und auf eigene Kosten, soweit sich nicht aus der Veranstaltungsbeschreibung etwas anderes ergibt.